Erbrecht

Unter Erbrecht ist ganz allgemein ein Grundrecht zu verstehen. Es dient dazu, Verfügungen über das eigene Eigentum oder weitere veräußerbare Rechte im Falle des eigenen Todes zu regeln. Andersherum dient es ebenso dazu, Begünstigter solcher Verfügungen zu werden, also etwas zu „erben“.
Wie viele weitere Rechtsgebiete auch, betrifft das Erbrecht die unterschiedlichsten Bereiche. So ist im Erbrecht die Erbfolge ein wichtiges Thema. Diese kann durch den Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden. Dadurch sind Abkömmlinge (etwa Ehegatten oder Lebenspartner) jedoch nicht automatisch von der Erbfolge ausgeschlossen. Sie können als Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil verlangen. Wurde durch den Erblasser kein Testament oder Erbvertrag wirksam errichtet, so greift die gesetzlich geregelte Erbfolge.
Neben der Erbfolge sind noch zahlreiche weitere Bereiche des Erbrechts relevant, wie zum Beispiel der Erbschein oder besondere Regelungen bezüglich Erbunwürdigkeit, Kauf eines Erbteils oder Ersatzerbschaft.

Das Erbrecht ist ein weitläufiger Bereich, in dem es zu äußerst komplizierten Verhältnissen kommen kann. Ein zuverlässiger und kompetenter Fachanwalt ist hier besonders wichtig. Die Kanzlei Körner in Goslar stellt Ihnen das richtige Fachwissen im Erbrecht zur Seite und vertritt sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

In unserer Kanzlei behandeln wir unter anderem die folgenden Bereiche des Erbrechts:

  • Testament
  • Erbe
  • Erbfolge
  • Pflichtteil
  • Erbengemeinschaft
  • Erbschein
  • Ersatzerbschaft
  • Vermächtnis
  • u.v.m.

Wenn auch Sie mit einem komplizierten Sachverhalt im Erbrecht konfrontiert sind, dann kontaktieren Sie uns. Wir vereinbaren einen individuellen Beratungstermin mit Ihnen.

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